Bewerbungsverfahren
Für die Bewerbung steht im Zeitraum der Bewerbungsfrist ab dem 15. Februar ein Onlineformular zur Verfügung, das vollständig ausgefüllt werden muss. Auch Arbeitsbeispiele, Zeugnisse und weitere Dokumente sollen online hochgeladen werden.
Anfang April werden aus den schriftlichen Bewerbungen 24 ausgesuchte Kandidat:innen per E-Mail zu einem Auswahltag mit dem Beirat eingeladen. Der Auswahltag 2022 hat bereits stattgefunden.
Ehemaligen Bewerber:innen, die nach der Teilnahme am Interview mit dem Beirat nicht bei stART.up aufgenommen wurden, ist es aufgrund der Vielzahl an Bewerbungen leider nicht möglich, sich erneut zu bewerben. Wer sich beworben hatte, jedoch nicht zum Interview eingeladen wurde, kann sich im kommenden Jahr erneut bewerben, sofern die Kriterien für das Stipendium weiterhin erfüllt sind.
Das stART.up-Stipendium
Der Programmbeirat und die externen Gutachter:innen
Im Programmbeirat sind Expert:innen aus den Bereichen Kunst, Kultur und Wissenschaft vertreten. Sie sind verantwortlich für die Auswahl der neuen Stipendiat:innen. Über die Weiterförderung entscheidet die Claussen-Simon-Stiftung auf Grundlage der im ersten Förderjahr eingereichten Projektpläne. Für die Beurteilung der Projektpläne werden externe Gutachter:innen hinzugezogen.
Mitglieder des Programmbeirats:
- Gesa Engelschall, Geschäftsführender Vorstand der Hamburgischen Kulturstiftung
- Amelie Deuflhard, Künstlerische Leitung/Intendantin von Kampnagel
- Prof. Elmar Lampson, Präsident der Hochschule für Musik und Theater Hamburg
- Martin Mutschler, Musiktheaterregisseur, Dramaturg und stART.up-Alumnus
- Dr. Jenny Svensson, Bereichsleitung Kunst & Kultur der Claussen-Simon-Stiftung
- Maria Eplinius, Bereichsleitung Dialog & Perspektive der Claussen-Simon-Stiftung

Projektförderung im Anschluss an das stART.up-Stipendium
Projektplan und mögliche Förderung im Anschluss an das stART.up-Stipendium
Die Stipendiat:innen können sich gegen Ende des Stipendienjahres für eine sich anschließende Projektförderung bewerben. Dazu legen sie eine künstlerische Projektidee im Rahmen eines Projektplans vor, die in ihrer Qualität und Originalität überzeugt und realisierbar ist. Die Projektpläne werden von zwei externen Gutachter:innen gelesen und bewertet. Die Claussen-Simon-Stiftung entscheidet dann über die Projektförderung unter Berücksichtigung der externen Gutachten. Ausschlaggebend für die Entscheidung sind die Qualität des Projektplans, die Stimmigkeit des Projekts in den Kontext der eigenen künstlerischen Entwicklung sowie die verbindliche Zusammenarbeit mit der Claussen-Simon-Siftung.
Bewerbungsunterlagen
- der im Stipeendienjahr erarbeitete künstlerische Projektplan
Externe Gutachter:innen der Projektpläne:
- Dr. Christa Pfafferott, Autorin und Regisseurin sowie Alumna bei stART.up
- Tom Zimmermann, Gründer, Autor und Moderator sowie Leiter des Projektstudiums am Institut für Kultur- und Medienmanagement