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Wir unterstützen herausragende stART.up-Alumni:ae bei der Realisierung eines (ersten) großen künstlerischen Vorhabens, das Strahlkraft und gesellschaftliche Relevanz entfalten kann.
Projektstipendien für exzellente Kunstschaffende bei stART.up
Mit ProduktionsstART fördern wir herausragende stART.up-Alumni:ae in der Realisierung eines großen künstlerischen Vorhabens. Aufbauend auf dem regulären ersten stART.up-Stipendienjahr und der sich – möglicherweise – daran anschließenden Projektförderung in einem zweiten Förderjahr werden mit ProduktionsstART exzellente stART.up-Alumni:ae, die für die Kulturlandschaft in Hamburg und darüber hinaus eine herausragende Rolle spielen können, in ihrer professionellen Weiterentwicklung im Rahmen eines großen Projektvorhabens sowohl finanziell unterstützt als auch ideell begleitet. Jedes Jahr können wir zwei Vorhaben mit jeweils bis zu 25.000 Euro fördern. Darüber hinaus erhalten die projektverantwortlichen stART.up-Alumni:ae die Möglichkeit, Coachings und Beratungen im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt in Anspruch zu nehmen.
Bewerbungsfrist
Die diesjährige Frist für ProduktionsstART ist abgelaufen. Eine neue Ausschreibung erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2026.
Alumni:ae, die vor mindestens einem Jahr das reguläre stART.up Stipendienjahr absolviert haben.
Alumni:ae können auch gemeinsam einen Antrag stellen. Wir begrüßen interdisziplinäre und auch jahrgangsübergreifende Vorhaben.
Auch Alumni:ae, die nicht ausschließlich freiberuflich tätig sind, können Anträge stellen, sofern sie persönlich hauptverantwortlich am Projekt beteiligt sind und es sich dabei um eine Produktion der freien Szene handelt.
Welche Vorhaben können finanziell gefördert werden?
Im Rahmen von ProduktionsstART können künstlerische Produktionen aller Sparten im Bereich Kunst & Kultur gefördert werden.
Gefördert werden Projekte, die gesellschaftlich relevante Themen behandeln und zeitgemäße (d.h. demokratische, inklusive, nicht-diskriminierende und nachhaltige) Produktionsprozesse berücksichtigen. Dies sollte sich auch in der Planung des Projekts spiegeln (Zusammensetzung des Teams, Umgang mit Ressourcen etc.).
Gefördert wird die Entwicklung und Umsetzung von neuen künstlerischen und ästhetischen Formaten.
Vorhaben müssen mindestens eines dieser zwei Kriterien erfüllen.
Projekte, die bereits als Projektplan im 1. Stipendienjahr bei stART.up oder als Antrag in der regulären Projektförderung der Claussen-Simon-Stiftung eingereicht wurden, können nicht über ProduktionsstART gefördert werden. Das Projekt muss nicht in Hamburg stattfinden.
Wie und wann wird über eine Projektförderung entschieden?
Jeder Antrag wird von nach dem Vier-Augen-Prinzip geprüft. Nach einer internen Vorauswahl werden vier Bewerber:innen zu einem Projektvorstellungsgespräch gebeten.