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Bewerbungsverfahren

Für die Bewerbung steht im Zeitraum der Bewerbungsfrist ab dem 15. Januar bis zum 15. Februar ein Onlineformular zur Verfügung, das vollständig ausgefüllt werden muss. Auch Arbeitsbeispiele, Zeugnisse und weitere Dokumente sollen online hochgeladen werden.

Im März werden aus den schriftlichen Bewerbungen 24 ausgesuchten Kandidat:innen per E-Mail zu einem Auswahltag mit dem Beirat eingeladen. Der Auswahltag findet am 3. April in Präsenz in den Räumlichkeiten der Claussen-Simon-Stiftung statt. Die persönliche Anwesenheit durch die Kandidat:innen ist verpflichtend.  

Ehemaligen Bewerber:innen, die nach der Teilnahme am Interview mit dem Beirat nicht im Stipendienprogramm stART.up aufgenommen wurden, ist es aufgrund der Vielzahl an Bewerbungen leider nicht möglich, sich erneut zu bewerben. Wer sich beworben hatte, jedoch nicht zum Interview eingeladen wurde, kann sich im kommenden Jahr erneut bewerben, sofern die Kriterien für das Stipendium weiterhin erfüllt sind. 

Merkblatt stART.up (pdf)

Zur Bewerbung

 

Das stART.up-Stipendium

Voraussetzungen

  • eine herausragende künstlerische oder musikalische Begabung
  • ein überdurchschnittlich guter künstlerischer Masterstudienabschluss, der nicht länger als drei Jahre zurückliegt oder (bei einem Bachelorabschluss) einen Nachweis über außerordentliches künstlerisches Wirken
  • erste Berufserfahrungen im künstlerischen Bereich
  • Mindestalter von 25 Jahren, Höchstalter 35 Jahre
  • Wohn- und Arbeitsort in oder um Hamburg während der Laufzeit des Stipendiums
  • Bereitschaft zur interdisziplinären Teamarbeit
  • eine freiberufliche Tätigkeit im künstlerischen Bereich wird angestrebt

Bewerbungsunterlagen

  • Abschlusszeugnis des Master- bzw. Diplomstudiums an einer staatlich anerkannten künstlerischen Hochschule oder Fachhochschule oder ein Nachweis/eine Begründung über anderes außerordentliches künstlerisches Wirken
  • Lebenslauf mit Darstellung des künstlerischen Werdegangs (Ausbildung, Ausstellungen, Konzerte, Projekte, Stipendien etc.)
  • Dokumentation der künstlerischen Arbeit (Auflistung von Konzerten, Meisterkursen, Ausstellungen, Audio- und Bildmaterial und Videos von max. 10 Minuten Länge)
  • Motivationsschreiben
  • Zwei persönliche, schriftliche Empfehlungen von Hochschullehrenden und/oder von renommierten Vertreter:innen der jeweiligen Sparte
  • Angaben zum monatlichen Finanzbedarf

FAQs

Als Kollektiv können Sie sich nicht bewerben. Es ist möglich, sich als Duo gemeinsam zu bewerben, vorausgesetzt, das Duo arbeitet ausschließlich gemeinsam und es sind keine „Einzelkünstler:innenkarrieren“ nebenbei aktiv oder geplant. Wenn Sie gemeinsam aufgenommen werden wollen, müssen Sie auch beide einzeln die Jury überzeugen. 

Das hängt von der jeweiligen Person/Biografie und Sparte ab. Grundsätzlich gilt: so viel wie nötig, damit sich die Jury einen Eindruck der künstlerischen Arbeit verschaffen kann, und gleichzeitig so wenig wie möglich. Die Gutachter:innen haben in der Vorauswahl nicht viel Zeit pro Bewerbung. Machen Sie eine gezielte Auswahl und reichen Sie das ein, was für Ihr künstlerisches Schaffen ESSENZIELL und EXEMPLARISCH ist.

No Go: Lange Filme, mehr als 2-seitige Projektbeschreibungen, ganze Kompositionen etc.

Zur Dokumentation der künstlerischen Arbeit gibt es die Möglichkeit, bis zu 5 PDF-Dateien hochzuladen. Bedeutet das, dass ich fünf einzelne Arbeiten zeigen soll – d.h. eine Arbeit pro PDF? Oder soll ein umfassendes Portfolio eingereicht werden, in dem alle Arbeiten versammelt sind?  
Je nach dem, wie Ihr Portfolio aussieht, können Sie mehrere oder nur ein PDF hochladen. Das ist sehr individuell. Auf jeden Fall sollten Sie eine Auswahl treffen, damit die Gutachter:innen das WESENTLICHE Ihrer Arbeit sehen – wenn Sie zu viel Material einreichen, laufen Sie Gefahr, dass die Jurymitglieder sich nur einen Teil anschauen und dann vielleicht nicht das, was Ihnen am wichtigsten ist.
Ja, aber nur kurze Videosequenzen, die nicht länger als 10 Minuten sind. Wenn das Video mit einem Passwort geschützt ist, dann denken Sie bitte daran, dieses deutlich in der Projektbeschreibung o.Ä. aufzuführen. 
Journalismus an sich ist keine künstlerische Sparte. Wenn Sie weniger journalistisch arbeiten wollen und eher in Richtung literarisches Schreiben, Ausstellungstexte, Graphic Novels etc. gehen möchten, dann ist eine Bewerbung sinnvoll. Wenn Sie hauptberuflich als Journalist:in arbeiten und Kunstprojekte nebenbei machen, ist eine Bewerbung nicht zielführend.
Als Architekt:in können Sie sich nicht bewerben. Wenn Sie als ausgebildete Architekt:in mit Kunst im Öffentlichen Raum o.Ä. arbeiten und damit Ihren Lebensunterhalt finanzieren wollen, kann eine Bewerbung sinnvoll sein. 
Sie können nicht gleichzeiti studieren und das stART.up-Stipendium erhalten. Auch nicht, wenn Sie in Teilzeit studieren.
 
Wir nehmen nur im Ausnahmefall Personen auf, die gerade ihr Studium beendet haben. Wenn der Abschluss während der Bewerbung noch nicht vorliegt, können Sie vorläufige Bescheinigungen (Transcript of records) o.Ä. einreichen oder eine formlose Bestätigung Ihrer Hochschule, dass Sie alle studienrelevanten Leistungen absolviert haben. Wichtig ist, dass Sie zum Beginn des Stipendiums (1.7.2024) KEINE Studienleistungen mehr zu erfüllen haben – denn das ist mit dem Stipendium nicht kompatibel. Dann müssten Sie sich ein Jahr gedulden und im Folgejahr bewerben.
Wenn ich statt eines Masters einen Bachelor oder ein Diplom als Hochschulabschluss habe, muss ich dieses UND den Nachweis über „Außerordentliches künstlerisches Wirken" einreichen, oder reicht der Nachweis?
Bitte laden Sie die jeweilige Bescheinigung über den Hochschulabschluss UND den Nachweis „Außerordentliches künstlerisches Wirken" hoch.

Ist es möglich, auch ehrenamtliche künstlerische Aktivitäten unter „Aktivitäten über die künstlerische Tätigkeit hinaus" anzugeben, oder können hier nur Ehrenämter, die keine künstlerische Ausrichtung haben, genannt werden?  

Sie können alle ehrenamtlichen Tätigkeiten angeben – auch künstlerische Ehrenämter sind gemeint.

Ja.

Lebenshaltungskosten, also Miete (Wohnen und evtl. Proberaum/Atelier), Lebensmittel, Versicherungen, Reisekosten, Kleidung und andere Dinge des täglichen Bedarfs, Telefonie/Medien etc. Geben Sie bitte alle Ausgaben, die Sie im Laufe eines Monats haben, an (keine Urlaubskosten, Sparraten, Kredite oder sonstige Extras).
Muss ich bereits eine Idee für ein Projekt bei der Bewerbung haben? 
Sie können eine Idee mitbringen, es ist aber nicht obligatorisch. Das Stipendienjahr ist auch dafür da, eine Idee zu entwickeln. 
Ist es möglich, woanders zu wohnen, wenn man einen Zweitwohnsitz in Hamburg hat oder für das Stipendium für ein Jahr bei Freund:innen und/oder Familie wohnen kann?
Das Stipendium richtet sich an Künstler:innen der Stadt Hamburg und der Metropolregion. Wenn Sie für das Stipendium ausgesucht werden, müssen Sie bis zum Beginn des Stipendiums am 1.7.2023 einen Erstwohnsitz in Hamburg nachweisen. Mit einem Erstwohnsitz an einem anderen Ort können Sie das Stipendium nicht antreten.
Ich habe bei der Vorstellung der bereits geförderten Künstler:innen gesehen, dass einige Personen schon knapp über 35 Jahre waren, als Sie ihr Stipendium angetreten haben. Gibt es also doch keine Altersgrenze?
Dieses Stipendium richtet sich an junge Künstler:innen, die am Anfang ihrer Karriere stehen. Wenn Sie aus einem nachvollziehbaren und triftigen Grund, wie zum Beispiel Fluchterfahrung, Krankheit oder Care-Arbeit, Ihr Masterstudium erst spät abgeschlossen haben und sich daher erst mit 35 oder 36 Jahren bewerben können, dann ist dieses im Ausnahmefall möglich. 

Das Curriculum besteht aus ca. 20 Ganztagsseminaren oder Ganztagsworkshops. Sämtliche Seminare/Workshops finden in Hamburg statt, meistens in den Räumlichkeiten der Claussen-Simon-Stiftung. Die Stipendiat:innen dürfen an max. zwei Terminen im Stipendienjahr fehlen. Nur bei Krankheit ist es möglich zu fehlen, ohne einen Fehltermin angerechnet zu bekommen. Die Termine werden zeitnah nach Zusage des Stipendiums kommuniziert.

Auch Künstler:innen anderer Nationalitäten als Deutsch können sich bewerben, jedoch nur, wenn der Wohnsitz in Hamburg ist und wenn ausreichende Deutschkenntnisse vorliegen. Das Curriculum wird in deutscher Sprache gehalten.

It is possible for international artists to apply, but only if they live in Hamburg and only if they have good German knowledge. The workshop programme is held in German and the artists have to be able to participate.

Der Programmbeirat und die externen Gutachter:innen

Im Programmbeirat sind Expert:innen aus den Bereichen Kunst, Kultur und Wissenschaft vertreten. Sie sind verantwortlich für die Auswahl der neuen Stipendiat:innen. Über die Weiterförderung entscheidet die Claussen-Simon-Stiftung auf Grundlage der im ersten Förderjahr eingereichten Projektpläne. Für die Beurteilung der Projektpläne werden externe Gutachter:innen hinzugezogen. Auf die Gewährung eines Stipendiums oder einer sonstigen Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Über die Vergabe von Stipendien oder sonstigen Förderungen entscheidet die Claussen-Simon-Stiftung im freien Ermessen. Änderungen des Auswahlverfahrens bleiben vorbehalten.

Mitglieder des Programmbeirats 2024:

  • Prof. Dr. Regina Back, Geschäftsführender Vorstand der Claussen-Simon-Stiftung
  • Amelie Deuflhard, Künstlerische Leitung/Intendantin von Kampnagel
  • Gesa Engelschall, Geschäftsführender Vorstand der Hamburgischen Kulturstiftung
  • Dr. Christian Kuhnt, Intendant des Schleswig-Holstein Musik Festivals
  • Niklas Nieschlag, Percussionist, Sänger und Moderator sowie stART.up-Alumnus
  • Dr. Jenny Svensson, Bereichsleitung Kunst & Kultur der Claussen-Simon-Stiftung

 

Projektförderung im Anschluss an das stART.up-Stipendium

Projektplan und mögliche Förderung im Anschluss an das stART.up-Stipendium

Die Stipendiat:innen können sich gegen Ende des Stipendienjahres für eine sich anschließende Projektförderung bewerben. Dazu legen sie eine künstlerische Projektidee im Rahmen eines Projektplans vor, die in ihrer Qualität und Originalität überzeugt und realisierbar ist. Die Projektpläne werden von zwei externen Gutachter:innen gelesen und bewertet. Die Claussen-Simon-Stiftung entscheidet dann über die Projektförderung unter Berücksichtigung der externen Gutachten. Ausschlaggebend für die Entscheidung sind die Qualität des Projektplans, die Stimmigkeit des Projekts in den Kontext der eigenen künstlerischen Entwicklung sowie die verbindliche Zusammenarbeit mit der Claussen-Simon-Siftung.

Bewerbungsunterlagen

Externe Gutachter:innen der Projektpläne:


 

Die Diversität der Gruppe halte ich für ungemein fruchtbar. Die unterschiedlichen Kunstverständnisse und Kunstdiskurse, die hier auf einander treffen, sind unglaublich spannend und Horizont erweiternd. Immer wieder führt dies zum Hinterfragen eigener künstlerischer Ansätze und Prozesse. So eine Diversität habe ich noch nie erlebt – weder auf Kunsthochschulen, noch Fachhochschulen. Darin liegt für mich eine der großen Stärken dieses Programms.

Andreas Hopfgarten
Fotografie, stART.up 2019/20

Nach wie vor bin ich sehr begeistert und dankbar, Teil dieser Stipendiat:innengruppe zu sein. Ich vertrete meine Arbeiten selbstbewusster, bewerbe mich aktiver auf Ausschreibungen, knüpfe selbstverständlicher Kontakte, frage Künstler:innen für gemeinsame Ausstellungen an und steuere deutlich mehr in die Richtung, in die ich gehen möchte. Insgesamt merke ich, dass ich auf natürliche Weise durchdachter und strategischer agieren kann. Ich begreife meine Tätigkeit zum ersten Mal ernsthaft als Beruf.

Simone Kesting
Bildende Kunst, stART.up 2022/23