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Bewerbungsverfahren

Für die Bewerbung steht im Zeitraum der Bewerbungsfrist ab dem 15. Januar bis zum 15. Februar ein Onlineformular zur Verfügung, das vollständig ausgefüllt werden muss. Auch Arbeitsbeispiele, Zeugnisse und weitere Dokumente sollen online hochgeladen werden.

Im März werden aus den schriftlichen Bewerbungen 24 ausgesuchten Kandidat:innen per E-Mail zu einem Auswahltag mit dem Beirat eingeladen. Der Auswahltag findet am 3. April in Präsenz in den Räumlichkeiten der Claussen-Simon-Stiftung statt. Die persönliche Anwesenheit durch die Kandidat:innen ist verpflichtend.  

Ehemaligen Bewerber:innen, die nach der Teilnahme am Interview mit dem Beirat nicht im Stipendienprogramm stART.up aufgenommen wurden, ist es aufgrund der Vielzahl an Bewerbungen leider nicht möglich, sich erneut zu bewerben. Wer sich beworben hatte, jedoch nicht zum Interview eingeladen wurde, kann sich im kommenden Jahr erneut bewerben, sofern die Kriterien für das Stipendium weiterhin erfüllt sind. 

Merkblatt stART.up (pdf)

Zur Bewerbung

 

Das stART.up-Stipendium

Voraussetzungen

  • eine herausragende künstlerische oder musikalische Begabung
  • ein überdurchschnittlich guter künstlerischer Masterstudienabschluss, der nicht länger als drei Jahre zurückliegt oder (bei einem Bachelorabschluss) einen Nachweis über außerordentliches künstlerisches Wirken
  • erste Berufserfahrungen im künstlerischen Bereich
  • Mindestalter von 25 Jahren, Höchstalter 35 Jahre
  • Wohn- und Arbeitsort in oder um Hamburg während der Laufzeit des Stipendiums
  • Bereitschaft zur interdisziplinären Teamarbeit
  • eine freiberufliche Tätigkeit im künstlerischen Bereich wird angestrebt

Bewerbungsunterlagen

  • Abschlusszeugnis des Master- bzw. Diplomstudiums an einer staatlich anerkannten künstlerischen Hochschule oder Fachhochschule oder ein Nachweis/eine Begründung über anderes außerordentliches künstlerisches Wirken
  • Lebenslauf mit Darstellung des künstlerischen Werdegangs (Ausbildung, Ausstellungen, Konzerte, Projekte, Stipendien etc.)
  • Dokumentation der künstlerischen Arbeit (Auflistung von Konzerten, Meisterkursen, Ausstellungen, Audio- und Bildmaterial und Videos von max. 10 Minuten Länge)
  • Motivationsschreiben
  • Zwei persönliche, schriftliche Empfehlungen von Hochschullehrenden und/oder von renommierten Vertreter:innen der jeweiligen Sparte
  • Angaben zum monatlichen Finanzbedarf

FAQs

Der Programmbeirat und die externen Gutachter:innen

Im Programmbeirat sind Expert:innen aus den Bereichen Kunst, Kultur und Wissenschaft vertreten. Sie sind verantwortlich für die Auswahl der neuen Stipendiat:innen. Über die Weiterförderung entscheidet die Claussen-Simon-Stiftung auf Grundlage der im ersten Förderjahr eingereichten Projektpläne. Für die Beurteilung der Projektpläne werden externe Gutachter:innen hinzugezogen. Auf die Gewährung eines Stipendiums oder einer sonstigen Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Über die Vergabe von Stipendien oder sonstigen Förderungen entscheidet die Claussen-Simon-Stiftung im freien Ermessen. Änderungen des Auswahlverfahrens bleiben vorbehalten.

Mitglieder des Programmbeirats 2024:

  • Prof. Dr. Regina Back, Geschäftsführender Vorstand der Claussen-Simon-Stiftung
  • Amelie Deuflhard, Künstlerische Leitung/Intendantin von Kampnagel
  • Gesa Engelschall, Geschäftsführender Vorstand der Hamburgischen Kulturstiftung
  • Dr. Christian Kuhnt, Intendant des Schleswig-Holstein Musik Festivals
  • Niklas Nieschlag, Percussionist, Sänger und Moderator sowie stART.up-Alumnus
  • Dr. Jenny Svensson, Bereichsleitung Kunst & Kultur der Claussen-Simon-Stiftung

 

Projektförderung im Anschluss an das stART.up-Stipendium

Projektplan und mögliche Förderung im Anschluss an das stART.up-Stipendium

Die Stipendiat:innen können sich gegen Ende des Stipendienjahres für eine sich anschließende Projektförderung bewerben. Dazu legen sie eine künstlerische Projektidee im Rahmen eines Projektplans vor, die in ihrer Qualität und Originalität überzeugt und realisierbar ist. Die Projektpläne werden von zwei externen Gutachter:innen gelesen und bewertet. Die Claussen-Simon-Stiftung entscheidet dann über die Projektförderung unter Berücksichtigung der externen Gutachten. Ausschlaggebend für die Entscheidung sind die Qualität des Projektplans, die Stimmigkeit des Projekts in den Kontext der eigenen künstlerischen Entwicklung sowie die verbindliche Zusammenarbeit mit der Claussen-Simon-Siftung.

Bewerbungsunterlagen

Externe Gutachter:innen der Projektpläne:


 

Die Diversität der Gruppe halte ich für ungemein fruchtbar. Die unterschiedlichen Kunstverständnisse und Kunstdiskurse, die hier auf einander treffen, sind unglaublich spannend und Horizont erweiternd. Immer wieder führt dies zum Hinterfragen eigener künstlerischer Ansätze und Prozesse. So eine Diversität habe ich noch nie erlebt – weder auf Kunsthochschulen, noch Fachhochschulen. Darin liegt für mich eine der großen Stärken dieses Programms.

Andreas Hopfgarten
Fotografie, stART.up 2019/20

Nach wie vor bin ich sehr begeistert und dankbar, Teil dieser Stipendiat:innengruppe zu sein. Ich vertrete meine Arbeiten selbstbewusster, bewerbe mich aktiver auf Ausschreibungen, knüpfe selbstverständlicher Kontakte, frage Künstler:innen für gemeinsame Ausstellungen an und steuere deutlich mehr in die Richtung, in die ich gehen möchte. Insgesamt merke ich, dass ich auf natürliche Weise durchdachter und strategischer agieren kann. Ich begreife meine Tätigkeit zum ersten Mal ernsthaft als Beruf.

Simone Kesting
Bildende Kunst, stART.up 2022/23