Bewerbungsverfahren
Für die Bewerbung steht im Zeitraum der Bewerbungsfrist ab dem 15. Januar bis zum 15. Februar ein Onlineformular zur Verfügung, das vollständig ausgefüllt werden muss. Auch Arbeitsbeispiele, Zeugnisse und weitere Dokumente sollen online hochgeladen werden.
Im März werden aus den schriftlichen Bewerbungen 24 ausgesuchten Kandidat:innen per E-Mail zu einem Auswahltag mit dem Beirat eingeladen. Der Auswahltag findet am 3. April in Präsenz in den Räumlichkeiten der Claussen-Simon-Stiftung statt. Die persönliche Anwesenheit durch die Kandidat:innen ist verpflichtend.
Ehemaligen Bewerber:innen, die nach der Teilnahme am Interview mit dem Beirat nicht im Stipendienprogramm stART.up aufgenommen wurden, ist es aufgrund der Vielzahl an Bewerbungen leider nicht möglich, sich erneut zu bewerben. Wer sich beworben hatte, jedoch nicht zum Interview eingeladen wurde, kann sich im kommenden Jahr erneut bewerben, sofern die Kriterien für das Stipendium weiterhin erfüllt sind.
Das stART.up-Stipendium
FAQs
Das hängt von der jeweiligen Person/Biografie und Sparte ab. Grundsätzlich gilt: so viel wie nötig, damit sich die Jury einen Eindruck der künstlerischen Arbeit verschaffen kann, und gleichzeitig so wenig wie möglich. Die Gutachter:innen haben in der Vorauswahl nicht viel Zeit pro Bewerbung. Machen Sie eine gezielte Auswahl und reichen Sie das ein, was für Ihr künstlerisches Schaffen ESSENZIELL und EXEMPLARISCH ist.
No Go: Lange Filme, mehr als 2-seitige Projektbeschreibungen, ganze Kompositionen etc.
Je nach dem, wie Ihr Portfolio aussieht, können Sie mehrere oder nur ein PDF hochladen. Das ist sehr individuell. Auf jeden Fall sollten Sie eine Auswahl treffen, damit die Gutachter:innen das WESENTLICHE Ihrer Arbeit sehen – wenn Sie zu viel Material einreichen, laufen Sie Gefahr, dass die Jurymitglieder sich nur einen Teil anschauen und dann vielleicht nicht das, was Ihnen am wichtigsten ist.
Als Architekt:in können Sie sich nicht bewerben. Wenn Sie als ausgebildete Architekt:in mit Kunst im Öffentlichen Raum o.Ä. arbeiten und damit Ihren Lebensunterhalt finanzieren wollen, kann eine Bewerbung sinnvoll sein.
Bitte laden Sie die jeweilige Bescheinigung über den Hochschulabschluss UND den Nachweis „Außerordentliches künstlerisches Wirken" hoch.
Ist es möglich, auch ehrenamtliche künstlerische Aktivitäten unter „Aktivitäten über die künstlerische Tätigkeit hinaus" anzugeben, oder können hier nur Ehrenämter, die keine künstlerische Ausrichtung haben, genannt werden?
Sie können alle ehrenamtlichen Tätigkeiten angeben – auch künstlerische Ehrenämter sind gemeint.
Ja.
Sie können eine Idee mitbringen, es ist aber nicht obligatorisch. Das Stipendienjahr ist auch dafür da, eine Idee zu entwickeln.
Das Stipendium richtet sich an Künstler:innen der Stadt Hamburg und der Metropolregion. Wenn Sie für das Stipendium ausgesucht werden, müssen Sie bis zum Beginn des Stipendiums am 1.7.2023 einen Erstwohnsitz in Hamburg nachweisen. Mit einem Erstwohnsitz an einem anderen Ort können Sie das Stipendium nicht antreten.
Dieses Stipendium richtet sich an junge Künstler:innen, die am Anfang ihrer Karriere stehen. Wenn Sie aus einem nachvollziehbaren und triftigen Grund, wie zum Beispiel Fluchterfahrung, Krankheit oder Care-Arbeit, Ihr Masterstudium erst spät abgeschlossen haben und sich daher erst mit 35 oder 36 Jahren bewerben können, dann ist dieses im Ausnahmefall möglich.
Das Curriculum besteht aus ca. 20 Ganztagsseminaren oder Ganztagsworkshops. Sämtliche Seminare/Workshops finden in Hamburg statt, meistens in den Räumlichkeiten der Claussen-Simon-Stiftung. Die Stipendiat:innen dürfen an max. zwei Terminen im Stipendienjahr fehlen. Nur bei Krankheit ist es möglich zu fehlen, ohne einen Fehltermin angerechnet zu bekommen. Die Termine werden zeitnah nach Zusage des Stipendiums kommuniziert.
Auch Künstler:innen anderer Nationalitäten als Deutsch können sich bewerben, jedoch nur, wenn der Wohnsitz in Hamburg ist und wenn ausreichende Deutschkenntnisse vorliegen. Das Curriculum wird in deutscher Sprache gehalten.
It is possible for international artists to apply, but only if they live in Hamburg and only if they have good German knowledge. The workshop programme is held in German and the artists have to be able to participate.
Der Programmbeirat und die externen Gutachter:innen
Im Programmbeirat sind Expert:innen aus den Bereichen Kunst, Kultur und Wissenschaft vertreten. Sie sind verantwortlich für die Auswahl der neuen Stipendiat:innen. Über die Weiterförderung entscheidet die Claussen-Simon-Stiftung auf Grundlage der im ersten Förderjahr eingereichten Projektpläne. Für die Beurteilung der Projektpläne werden externe Gutachter:innen hinzugezogen. Auf die Gewährung eines Stipendiums oder einer sonstigen Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Über die Vergabe von Stipendien oder sonstigen Förderungen entscheidet die Claussen-Simon-Stiftung im freien Ermessen. Änderungen des Auswahlverfahrens bleiben vorbehalten.
Mitglieder des Programmbeirats 2024:
- Prof. Dr. Regina Back, Geschäftsführender Vorstand der Claussen-Simon-Stiftung
- Amelie Deuflhard, Künstlerische Leitung/Intendantin von Kampnagel
- Gesa Engelschall, Geschäftsführender Vorstand der Hamburgischen Kulturstiftung
- Dr. Christian Kuhnt, Intendant des Schleswig-Holstein Musik Festivals
- Niklas Nieschlag, Percussionist, Sänger und Moderator sowie stART.up-Alumnus
- Dr. Jenny Svensson, Bereichsleitung Kunst & Kultur der Claussen-Simon-Stiftung
Projektförderung im Anschluss an das stART.up-Stipendium
Projektplan und mögliche Förderung im Anschluss an das stART.up-Stipendium
Die Stipendiat:innen können sich gegen Ende des Stipendienjahres für eine sich anschließende Projektförderung bewerben. Dazu legen sie eine künstlerische Projektidee im Rahmen eines Projektplans vor, die in ihrer Qualität und Originalität überzeugt und realisierbar ist. Die Projektpläne werden von zwei externen Gutachter:innen gelesen und bewertet. Die Claussen-Simon-Stiftung entscheidet dann über die Projektförderung unter Berücksichtigung der externen Gutachten. Ausschlaggebend für die Entscheidung sind die Qualität des Projektplans, die Stimmigkeit des Projekts in den Kontext der eigenen künstlerischen Entwicklung sowie die verbindliche Zusammenarbeit mit der Claussen-Simon-Siftung.
Bewerbungsunterlagen
- der im Stipendienjahr erarbeitete künstlerische Projektplan
Externe Gutachter:innen der Projektpläne:
- Dr. Christa Pfafferott, Autorin, Filmregisseurin sowie stART.up-Alumna
-
Martin Mutschler, Musiktheaterregisseur, Dramaturg und stART.up-Alumnus