Kurz & bündig
- Es können ausschließlich gemeinnützige Organisationen einen Antrag auf Förderung stellen. Von der Förderung ausgeschlossen sind private gewinnorientierte Institutionen, die als GmbH organisiert sind.
- Schulen sind von der Förderung ausgeschlossen. Sie können sich einmal jährlich (i.d.R. im Frühjahr) auf den Claussen-Simon-Fonds für Schulen bewerben.
- Die Claussen-Simon-Stiftung fördert ausschließlich Projekte, die in Hamburg oder in der Metropolregion Hamburg stattfinden.
- In der Regel sollten Projektanträge mindestens acht Wochen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
- Es gibt keine festen Antragsfristen. Sie erhalten spätestens 6 Wochen nach Beantragung eine Rückmeldung.
Die maximale Fördersumme für ein Vorhaben beträgt 5.000 Euro.
- Eine Projektbeschreibung (2 bis max. 4 Seiten), die klare Antworten auf die W-Fragen enthält (wer macht was wann und wo mit wem und für wen? Wie wird die Zielgruppe angesprochen und erreicht?).
- Ein Kosten- und Finanzierungsplan, aus dem Einnahmen und Ausgaben des Projekts transparent hervorgehen und in dem auch weitere Förderpartner:innen (sofern vorhanden) angegeben werden. Bitte geben Sie auch andernorts beantragte, noch nicht bewilligte Summen an.
- Das ausgefüllte Antragsformular