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Wir unterstützen Hamburger Hochschulen und Universitäten bei innovativen Projekten zu neuen Möglichkeiten und Formaten der Lehre.

Haben Sie Fragen?

Finja Feddes
Programmleitung Claussen-Simon-Fonds für Wissenschaft & Hochschule
040-380 37 15 19
feddes@claussen-simon-stiftung.de

INNOVATIV, INTERDISZIPLINÄR, INTERAKTIV!

100.000 Euro für Hamburger Hochschulprojekte

Der Claussen-Simon-Fonds für Wissenschaft & Hochschule fördert mit großer Themen- und Formatoffenheit spannende Initiativen von Lehrenden, Mitarbeitenden und Studierenden an Hamburger Hochschulen, Universitäten und dazugehörigen Serviceeinrichtungen. Engagierten und motivierten Hochschulakteur:innen geben wir finanziellen Rückenwind, um etwas Neues und bestenfalls Nachhaltiges im Regelbetrieb zu wagen.

2024 feiert Deutschland 75 Jahre Grundgesetz. Wir freuen uns daher auch auf Hochschulprojektanträge, die die Themen Freiheit, Frieden und Demokratie sinnvoll aufgreifen, machen dies aber nicht zur Voraussetzung für eine Förderzusage.

Ausschreibung zum Download (pdf)

Das Wichtigste in Kürze:

Was wird gefördert? Konkrete Lehrangeboten wie auch überfachliche Konzepte, die die Aspekte einer veränderten universitären Lehre adressieren

Wer kann einen Antrag stellen? Lehrende, Mitarbeitende und Studierende an Hamburger Hochschulen, Universitäten und dazugehörigen Serviceeinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung? Die Höhe der Förderung ist auf max. 10.000 Euro pro Projekt bzw. Fakultät begrenzt.

Von wann bis wann kann ich mich bewerben? Die nächste Bewerbungsfrist läuft vom 1. – 30. April 2024.

Wann erhalte ich eine Rückmeldung und wie geht es nach einer Bewilligung weiter? Die Bewilligung der Anträge erfolgt bis zum 14. Juni 2024. Der Mittelabruf muss bis Ende des Jahres erfolgen. Die bewilligten Projekte sollten spätestens zum Ende des Sommersemesters 2025 zum Abschluss kommen.

Förderung für Hochschulen und Universitäten

Unter dem Fondsmotto „innovativ, interdisziplinär, interaktiv!“ unterstützen wir Projekte, die aktuelle Themen und Herausforderungen innovativ adressieren und interaktive Formate der Lehre entwickeln und nachhaltig umsetzen. Es gilt, sich verändernde Lernbedingungen und -bedarfe der Studierenden mitzudenken und sie in konkreten Lehrangeboten aufzugreifen. Daneben sind interdisziplinäre und überfachliche Konzepte gefragt, die über eine singuläre Veranstaltung hinaus auch einen bleibenden Mehrwert für den akademischen Lehr- und Lernbetrieb schaffen.

Bewerben können Sie sich sowohl mit Vorhaben, die direkt im Laufe des Sommers/Herbsts 2024 starten können, als auch mit Ideen, die gemeinsam mit Studierenden weiterentwickelt und umgesetzt werden sollen. Die bewilligten Projekte sollten spätestens zum Ende des Sommersemesters 2025 zum Abschluss kommen.

 

Sie haben eine Idee und möchten sich um die Förderung bewerben? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:

Antragstellung

Ihr Antrag sollte auf 3-5 Seiten folgende Informationen enthalten:

  1. Name und Anschrift der Hochschule
  2. Name und Funktion der antragsstellenden Person
  3. Kontaktdaten der antragsstellenden Person (Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
  4. Titel und Beschreibung des beantragten Projekts inkl. Durchführungskonzept
  5. Beschreibung der Situation und Ausstattung der Hochschule
  6. Zielgruppe
  7. Finanzbedarf (der durch die Claussen-Simon-Stiftung gedeckt werden sollte)
  8. Finanzplan (sofern einzelne Elemente durch andere Mittel finanziert werden)

Wenn das Projekt auch die Anschaffung von Hard- und Software beinhaltet, ist das jeweilige Medien- bzw. Rechenzentrum einzubinden, um den Bedarf für die Hochschule im Ganzen zu bestätigen (zusätzliches Dokument erforderlich). Bei Anträgen, die die Lehre betreffen, erwarten wir, dass Sie das Dekanat Ihres Fachbereichs über Ihr Vorhaben in Kenntnis setzen (Erwähnung dazu im Antrag erbeten, zusätzliches Dokument des Dekanats nicht erforderlich).

Ihren Antrag schicken Sie bitte per E-Mail an Dr. Lukas Hoffmann (hoffmann@claussen-simon-stiftung.de) und an Finja Feddes (feddes@claussen-simon-stiftung.de).

Wie geht es dann weiter?

Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Wir werden uns bei Ihnen melden, sollten wir zu Ihrem Antrag noch Fragen haben. Die Bewilligung der Anträge erfolgt bis zum 14. Juni 2024.

Ihre Ansprechpartner:in